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Das Agrar- und Ernährungsforum Nord-West (AEF) begrüßt die durch den Bundesrat beschlossene Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) als richtungsweisenden Schritt in der Nutztierhaltung. Nachdem sich der Bundesrat zunächst auf eine Verschiebung bis März 2026 verständigt hatte und diese Zeit genutzt werden sollte, um die gravierenden Mängel des Gesetzes zu korrigieren und es im Sinne der Verbraucher und der Wirtschaft anzupassen, verwirrt nun eine Pressemitteilung aus dem BMELEH vom 22.7. 2025. Danach würde durch die Verschiebung den Bundesländern lediglich mehr Zeit für die Umsetzung des THKG geben. Nach einer vollständigen Überarbeitung, wie auch von Bundesminister Alois Rainer angekündigt, klingt das nicht.
Hier ist nun Klarheit von der Ministeriumsspitze gefordert.
„Sollte dieses mit vielen Mängeln behaftete Gesetz nicht praxisgerecht überarbeitet werden, so wäre das ein Schlag ins Gesicht der umstellungswilligen Tierhalter. Versprochen hat das Ministerium eine vollständige und praxisgerechtere Überarbeitung des THKG. Dass den Bundesländern lediglich mehr Zeit für die Umsetzung der im Gesetz enthaltenen Ausführungen gewährt wird, widerspricht sowohl den Interessen des Verbrauchers als auch den der beteiligten Wirtschaftspartner“, so Sven Guericke, Vorstandsvorsitzender des AEF. Um eine ehrliche Weiterentwicklung der Nutztierhaltung voranzutreiben, müsse den Landwirten ein praxisnaher Weg für die Investitionen in tierwohlgerechte Ställe ermöglicht werden.
Tatsächlich stehen viele Betriebe trotz grundsätzlicher Investitionsbereitschaft vor erheblichen Hürden. Insbesondere das komplexe und langwierige Bau- und Genehmigungsrecht bremst den Umbau tierwohlfreundlicher Stallanlagen aus. Zusätzlich fehlt es auf dem Markt an klaren Signalen: Absatzsicherheit für Produkte aus höheren Haltungsformen mit gesicherter Marktanbindung sowie gezielte Investitionsförderungen sind unabdingbar, um den Umbau tragfähig zu gestalten.