Mit dem vom Agrarausschuss angenommenen Entwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sei die Bundesregierung nur lediglich einen Teilschritt weitergekommen, so der Vorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums, Sven Guericke. Noch immer fehle ein ganzheitliches und langfristiges Konzept, vom dem umstellungswillige Landwirte profitieren können.
Das AEF begrüßt zwar, dass nach der Sommerpause 2023 das Gesetz auf weitere Fleischarten sowie auf die Außer-Haus-Verpflegung und Gastronomie ausgedehnt werden und darüber hinaus die bereits am Markt etablierte Kennzeichnung berücksichtigt werden soll. Das allerdings hätte stringent in einem „Guss“ und nicht in Tranchen stattfinden müssen, befindet das AEF. So verbleiben zahlreiche Tierhalter aufgrund fehlender Rahmenbedingungen in Unsicherheit.
Auch dass die Bundesregierung bei der Finanzierung der Investitionen und der laufenden Kosten noch erheblich an Tempo und an finanziellen Mitteln zulegen muss, ist laut AEF unstrittig.
Die zugesicherte Finanzierung von 1 Mrd. Euro über vier Jahre und davon lediglich 150 Mio. Euro für das Jahr 2023 werde dem Umstellungswillen der Tierhalter in Deutschland bei weitem nicht gerecht, so der Vorstandsvorsitzende des AEF, Sven Guericke. Auch fordert das AEF, dass schnellstmöglich eine EU-weite Herkunftskennzeichnung auf den Weg gebracht werde, um innereuropäische Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Der mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz einhergehende Regierungsentwurf zur Änderung des Baurechts wird vom AEF insofern als positiv betrachtet, als dass ein Stallumbau nicht mit einer Verringerung des Tierbestandes einhergehe und ein Ersatzneubau an anderer Stelle des Betriebes ermöglicht werde. Damit sei zwar gewährleistet, dass es zu keiner Unterbrechung der Produktionszyklen und zu keinen Umsatzeinbußen für die Tierhalter komme. Aber das AEF kritisiert, dass die höheren Haltungsstufen, die einen Auslauf der Tiere vorsehen, auf zahlreichen Höfen, insbesondere in den Tierveredlungsregionen wie dem Oldenburger Münsterland, baurechtlich nicht umsetzbar seien. Das AEF geht davon aus, dass auch die Anpassung des Baugesetzbuches daran nichts ändern werde.
„Mit dem jetzt vorliegenden Maßnahmenpaket aus Tierhaltungskennzeichnung und baurechtlichen Anpassungen wird die Investitionsbereitschaft der umstellungswilligen Tierhalter in Deutschland nur unzureichend bedient, da lediglich einige wenige Tierhalter von der Förderung profitieren und ganze Bereiche, wie Verarbeitungsware und Lebenszyklen der Tiere, ausgeklammert werden. Damit wird die Bundesregierung ihrem Auftrag, die Nutztierhaltung langfristig nachhaltig und transparent umzubauen, leider nur unzureichend gerecht. Es bleibt zu hoffen, dass die Sonder-AMK im Mai weitreichendere Entscheidungen mit sich bringt.“, so Guericke.